Mitglieder

  • Président: Drs. Erik Apperlo, Binnendijk 669256 HN Rijperkerk, Holland
    0031 630 270 538, email
  • Wim Halsema,  G.F. Vosstraat 8, 8474 BH Oldeholtpade. Holland
  • Dr. Andy Verelst, Roldragersweg 36, B-3581 Beverlo, Belgien
  • Prof. dr. Gunther Antonissen, Rekelberg 17, 9630 Zwalm, Belgien
  • Dr. DMV, ISPV Eduard Gendrin, 22, rue général de Dais, 14400 BAYEUX, Frankreich
  • Assoc. Prof. Hristo Lukanov, Trakia University-Student campus, 6015 Stara Zagora, Bulgarien
  • MVDr. Peter Supuka, Kalvária 3, SK-94901 Nitra, Slowakien

Protokolle Tagungen, Bericht – aktuell


Vogelgrippe Informationen


Dokumente


Tasks
Aufgaben und Arbeitsweise des vom Präsidium der EE berufenen Beirates für Tiergesundheit und Tierschutz
Verabschiedet zur EE-Tagung am21.5.2004 in Niederbronn les Bains,Verändert zur EE-Tagung am 26.5.2006 in Leusden
Der Beirat ist ein Beratungsgremium
  • für das Präsidium und die Generalversammlung der EE,
  • für die Mitgliedsverbände bei länderübergreifenden Fragen zu Tiergesundheit und Tierschutz
Die Aufgaben des Beirates ergeben sich vor allem aus:
  • Dem Dokument der UNCED-Konferenz in Rio de Janeiro 1992: „ Erhaltung, nachhaltige Nutzung, gerechte Aufteilung eines weiten Spektrums biologischer Vielfalt auch im Bereich der von Menschen genutzten Arten“
  • Dem Europäischen Übereinkommen vom 13. November 1987 zum Schutz von Heimtieren
  • Der Richtlinie des Rates der EU vom 20. Juli 1998 über den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere
  • Dem Zusatzprotokoll vom 10. Mai 1979 zum Europäischen Übereinkommen über den Schutz von Tieren beim internationalen Transport vom 28. August 1980 sowie der Richtlinie 91/628/EWG des Rates vom 19. November 1991
  • Der Tierseuchenverordnung der EU
  • Der Verordnung 2006/115 der EU zur Aviären Influenza
  • Den CITES – Bestimmungen
  • Der Satzung der EE
  • Der konkreten Entwicklung der rechtlichen Regelungen und der praktischen Situation des Tierschutzes in der EU und in Mitgliedsländern der EE-Verbände
Schwerpunktaufgaben des Beirates sind:
  • Mitwirkung bei der Schaffung einheitlicher Rechtsnormative in Europa für die von der EE betreuten Tierarten
  • Erhaltung des Rassespektrums der betreuten Arten durch Einflussnahme auf ein wissenschaft-lich begründetes, emotions- und ideologiefreies Tierverständnis
  • Mitwirkung bei bzw. Einflussnahme auf Gutachten über Mindestanforderungen an die Hal-tung der betreuten Arten und Rassen
  • Einflussnahme auf die Gesetzgebung zu Tiertransporten und Tierseuchen
  • Mitwirkung bei der Festlegung von Rassestandards zur Vermeidung von Übertypisierungen durch Zusammenarbeit mit den Sektionen der EE und ihren Beauftragten für den Europastandard sowie durch den Einsatz eines Tierschutzbeauftragten bei Europaschauen als Form wirksamer Prävention
  • Beiträge in Form von Publikationen und Vorträgen zur Prävention vor Merkmalen und Haltungsformen, die mit dem Tierschutz nicht vereinbar sind, bei den in der EE betreuten Arten und Rassen
  • Beratung der Mitgliedsverbände zu im Hinblick auf den Tierschutz und Tiergesundheit besonders prekären und relevanten Rechts- und Zuchtfragen, wenn dafür die jeweiligen Landesregelungen vorher in deutsch, englisch, französisch oder russisch in kurz gefasster Form zur Verfügung gestellt werden
  • Stellungnahme zum Auftreten neuer Kleintierkrankheiten
  • Vermittlung von Experten für Qualifizierungsveranstaltungen zu Tierschutzfragen an die Mit-gliedsverbände
Die Arbeit des Beirates gestaltet sich wie folgt:

Der Beirat wirkt stets kommunikativ und vor allem bei einer geforderten Außenvertretung in Abstimmung bei übergreifenden Fragen mit dem Präsidium der EE bzw. sachbezogen mit den Sektionsvorsitzenden Die Hauptimpulse für den Inhalt der Arbeit des Beirates kommen aus dem Präsidium und aus den Sektionen. Der Beirat kann aber seinerseits über seinen Vorsitzenden an diese Gremien Anfragen, Wünsche und Anregungen geben Der Beirat trifft sich regelmäßig zu den EE-Tagungen und bei Bedarf zu den Europaschauen. Zwischenzeitlich wird versucht, die anfallenden Aufgaben per Telefon, Fax oder E-Mail zu lösen. Sollte eine zusätzliche Tagung unvermeidbar sein, lädt der Vorsitzende mit Zustimmung des EE-Präsidenten dazu ein. Die Reisekostenerstattung erfolgt dann wie zu regelmäßigen Tagungen. Einmal pro Jahr vor der EE-Tagung und bei aktuellem Bedarf jederzeit berät der Leiter des Beirates die anstehenden Probleme mit dem Leiter der Abteilung Tiergesundheit der EU-Kommission.


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