Teilerfolg bei der Umsetzung der EU-Verordnung 2020/688
Der Beirat für Tiergesundheit und Tierschutz der EE hat bei der Umsetzung der EU-Verordnung 2020/688 einen Teilerfolg erzielt. Seit dem 08.02.2023 muss nicht mehr jeder Züchter, der sein Geflügel, seine Tauben oder Vögel im Ausland ausstellen möchte, ein Gesundheitszeugnis seines
Rassebezogene Europaschauen (RBES)
Nationale Ausstellungen
- Siehe unter Verband