Der Beirat für Tiergesundheit und Tierschutz der EE hat bei der Umsetzung der EU-Verordnung 2020/688 einen Teilerfolg erzielt. Seit dem 08.02.2023 muss nicht mehr jeder Züchter, der sein Geflügel, seine Tauben oder Vögel im Ausland ausstellen möchte, ein Gesundheitszeugnis seines Amtstierarztes vorlegen. Neu, kann auch ein einziges Zeugnis für einen Sammeltransport erstellt werden. Dies erspart jedem einzelnen viele Umstände und Kosten.

Am 02.02.2023 fand bereits die dritte Besprechung zwischen Mitgliedern der zuständigen EU-Kommission und den Verantwortlichen des Beirates statt. Dabei ging es vor allem darum, dass ausländische Tiere an Ausstellungen auch verkauft werden und nicht mehr in ihr Heimatland zurückkehren müssen. Die Kommissionsmitglieder nahmen die Argumente des Beirates wohlwollend auf, wollen dies nun aber intern diskutieren. Es besteht also Hoffnung, dass auch diesbezüglich eine Vereinfachung erreicht werden kann.

Beirat für Tiergesundheit und Tierschutz der EE

Dr. med. vet. Erik Apperlo, Vorsitzender

Teilerfolg bei der Umsetzung der EU-Verordnung 2020/688

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